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   BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 222/63   

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https://dejure.org/1965,3464
BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 222/63 (https://dejure.org/1965,3464)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1965 - Ia ZR 222/63 (https://dejure.org/1965,3464)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1965 - Ia ZR 222/63 (https://dejure.org/1965,3464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrieb von in der keramischen Industrie zur Durchführung der Ziegeltransporte verwendeten Vorrichtungen - Ansprüche auf Unterlassung, Rechnungslegung und Feststellung der Schadensersatzpflicht - Bindung des Verletzungsrichters an Entscheidungen des Bundespatentgerichts ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 46/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 222/63
    Die Befugnis des Verletzungsrichters, in eigener Verantwortung den Zeitpunkt nachzuprüfen, zu welchem die Erfindung ausreichend offenbart worden ist, besteht entgegen den vom Berufungsgericht geäußerten Bedenken unabhängig davon, ob dieselbe Frage bereits im Anmeldeverfahren oder - wie hier - in einem Nichtigkeitsstreit untersucht worden ist (vgl. BGH GRUR 1963, 563, 566 - Aufhängevorrichtung - und die dort angeführten Fundstellen).

    Die Revision hat richtig erkannt, daß die Feststellung des Berufungsgerichts, welchen Erfindungsgedanken der Fachmann den ursprünglichen Anmeldungsunterlagen und der darauf beruhenden Auslegeschrift des Klagepatents entnehmen kann, überwiegend eine solche tatsächlicher Art ist, die mit der Rechtsrüge nur beschränkt angreifbar ist (vgl. hierzu BGH GRUR 1963, 563, 566 - Aufhängevorrichtung - ferner Benkard, Kommentar zum Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz und Patentanwaltsgesetz, 4. Aufl., § 47 PatG Rdn. 87).

    Das Berufungsgericht bliebe daher in jedem Falle an den Anspruchswortlaut der Anmeldung gebunden (vgl. hierzu BGH GRUR 1963, 563, 565 - Aufhängevorrichtung).

  • BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 222/63
    In diesem Falle stünden der Beklagten drei Möglichkeiten zur erfolgreichen Abwehr der Klageansprüche zur Verfügung: Sie könnte sich auf ihr eigenes älteres Schutzrecht berufen (vgl. hierzu BGH GRUR 1964, 606.610 - Förderband -) oder ihr privates Vorbenutzungsrecht nach § 7 Abs. 1 PatG einwenden (vgl. das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 28. Oktober 1965 Ia ZR 238/63 - Plastikflaschen -) oder aber geltend machen, daß sich der Schutzumfang des Klagepatents angesichts der Vorwegnahme durch die Vorveröffentlichung im "Ziegeleitechnischen Jahrbuch 1956" und ihre eigene offenkundige Vorbenutzung auf den dem Wortlaut des Anspruchs 1 entsprechenden Bereich unter Ausschluß auch der glatten technischen und patentrechtlichen Äquivalente beschränke (vgl. BGH GRUR 1964, 606, 609 - Förderband -).

    Das Berufungsgericht hat ferner bei der Beurteilung der Äquivalenzfrage den Rechtsgrundsatz außer acht gelassen, daß zur Feststellung einer patentrechtlichen Äquivalenz nicht die Verwendung zweier unterschiedlicher Lösungsmittel in übereinstimmender Punktion genügt, sondern daß vielmehr darüber hinaus das für den Patentschutz in Anspruch genommene Lösungsmittel der angegriffenen Ausführungsform in Sinne des konkreten Erfindungsgedankens des Klagepatents gleichwirkend, von ihm also umfaßt sein muß (RG GRUR 1942, 307, 309; BGH GRUR 1960, 478, 481 - Blockpedal; GRUR 1962, 29, 31 - Drehkippbeschlag; GRUR 1964, 606, 608 - Förderband; Urteil des erkennenden Senats vom 21. Oktober 1965 - Ia ZR 235/63 -).

  • BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 177/63

    Allgemeiner Erfindungsgedanke bei der Identitätsprüfung

    Auszug aus BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 222/63
    Falls sich Beschränkungen und Verzichte, an welche der Verletzungsrichter zum Nachteil der Klägerin gebunden wäre (vgl. RG GRUR 1935, 161, 162; ferner Urteil des erkennenden Senats vom 17. März 1964 - Ia ZR 177/63 - Erntemaschine -, ohne die zitierte Stelle abgedruckt in BGHZ 41, 378, BB 1964, 862, GRUR 1965, 28, MDR 1964, 737 und NJW 1964, 1722 [BGH 17.03.1964 - Ia ZR 177/63]) nicht feststellen lassen, so ist anschließend zu prüfen, ob die Unterkombination am Anmeldetage des Klagepatents neu, fortschrittlich und erfinderisch gewesen ist.
  • BGH, 10.05.1960 - I ZR 9/59
    Auszug aus BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 222/63
    Das Berufungsgericht hat ferner bei der Beurteilung der Äquivalenzfrage den Rechtsgrundsatz außer acht gelassen, daß zur Feststellung einer patentrechtlichen Äquivalenz nicht die Verwendung zweier unterschiedlicher Lösungsmittel in übereinstimmender Punktion genügt, sondern daß vielmehr darüber hinaus das für den Patentschutz in Anspruch genommene Lösungsmittel der angegriffenen Ausführungsform in Sinne des konkreten Erfindungsgedankens des Klagepatents gleichwirkend, von ihm also umfaßt sein muß (RG GRUR 1942, 307, 309; BGH GRUR 1960, 478, 481 - Blockpedal; GRUR 1962, 29, 31 - Drehkippbeschlag; GRUR 1964, 606, 608 - Förderband; Urteil des erkennenden Senats vom 21. Oktober 1965 - Ia ZR 235/63 -).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 17/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 222/63
    Das Berufungsgericht hat ferner bei der Beurteilung der Äquivalenzfrage den Rechtsgrundsatz außer acht gelassen, daß zur Feststellung einer patentrechtlichen Äquivalenz nicht die Verwendung zweier unterschiedlicher Lösungsmittel in übereinstimmender Punktion genügt, sondern daß vielmehr darüber hinaus das für den Patentschutz in Anspruch genommene Lösungsmittel der angegriffenen Ausführungsform in Sinne des konkreten Erfindungsgedankens des Klagepatents gleichwirkend, von ihm also umfaßt sein muß (RG GRUR 1942, 307, 309; BGH GRUR 1960, 478, 481 - Blockpedal; GRUR 1962, 29, 31 - Drehkippbeschlag; GRUR 1964, 606, 608 - Förderband; Urteil des erkennenden Senats vom 21. Oktober 1965 - Ia ZR 235/63 -).
  • BGH, 28.10.1965 - Ia ZR 238/63

    Patentrechtliche Schadensersatzansprüche - Anforderungen an die Darlegung von

    Auszug aus BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 222/63
    In diesem Falle stünden der Beklagten drei Möglichkeiten zur erfolgreichen Abwehr der Klageansprüche zur Verfügung: Sie könnte sich auf ihr eigenes älteres Schutzrecht berufen (vgl. hierzu BGH GRUR 1964, 606.610 - Förderband -) oder ihr privates Vorbenutzungsrecht nach § 7 Abs. 1 PatG einwenden (vgl. das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 28. Oktober 1965 Ia ZR 238/63 - Plastikflaschen -) oder aber geltend machen, daß sich der Schutzumfang des Klagepatents angesichts der Vorwegnahme durch die Vorveröffentlichung im "Ziegeleitechnischen Jahrbuch 1956" und ihre eigene offenkundige Vorbenutzung auf den dem Wortlaut des Anspruchs 1 entsprechenden Bereich unter Ausschluß auch der glatten technischen und patentrechtlichen Äquivalente beschränke (vgl. BGH GRUR 1964, 606, 609 - Förderband -).
  • BGH, 21.10.1965 - Ia ZR 235/63

    Herstellung von Flaschen und ähnlichen Hohlkörpern aus thermoplastischen

    Auszug aus BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 222/63
    Das Berufungsgericht hat ferner bei der Beurteilung der Äquivalenzfrage den Rechtsgrundsatz außer acht gelassen, daß zur Feststellung einer patentrechtlichen Äquivalenz nicht die Verwendung zweier unterschiedlicher Lösungsmittel in übereinstimmender Punktion genügt, sondern daß vielmehr darüber hinaus das für den Patentschutz in Anspruch genommene Lösungsmittel der angegriffenen Ausführungsform in Sinne des konkreten Erfindungsgedankens des Klagepatents gleichwirkend, von ihm also umfaßt sein muß (RG GRUR 1942, 307, 309; BGH GRUR 1960, 478, 481 - Blockpedal; GRUR 1962, 29, 31 - Drehkippbeschlag; GRUR 1964, 606, 608 - Förderband; Urteil des erkennenden Senats vom 21. Oktober 1965 - Ia ZR 235/63 -).
  • BGH, 01.12.1960 - I ZR 11/59

    Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz - Verletzung eines Lizenzanspruchs -

    Auszug aus BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 222/63
    Da somit die Beklagte bei ihrer Ausführungsform nicht von sämtlichen Kombinationsmcrkmalen Gebrauch macht, liegt eine gegenständliche Benutzung des Klagepatents nicht vor (vgl. BGH Urteil vom 1. Dezember 1960 - I ZR 11/59 - Blitzleuchte).
  • RG, 02.02.1943 - I 116/42

    1. Ist der Patentinhaber durch eine die Nichtigkeitsklage ohne Änderung der

    Auszug aus BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 222/63
    Die die Nichtigkeitsklage abweisende Entscheidung des Bundespatentgerichts bindet den Verletzungsrichter hinsichtlich der Bestimmung der Aufgabe des Klagepatents nicht, sie bietet sich lediglich als Hilfsmittel bei der Auslegung an (vgl. BGH GRUR 1964, 195, 198 - Mischer II und RGZ 170, 346, 356 f).
  • BGH, 17.04.1973 - X ZB 18/71

    Patent betreffend eine "Vorrichtung zum Fördern von Ziegelformlingen od. dgl." -

    Er hat unter Hinweis auf die Seiten 23 bis 27 des Urteils des Senats vom 25. November 1965 - im Revisionsverfahren Ia ZR 222/63 mit dem Klagepatent ... - geltend gemacht, der Gegenstand der Anmeldung stimme nicht völlig mit dem des älteren Patents ... überein.

    Im übrigen sei nicht durch das Urteil vom 25. November 1965 - Ia ZR 222/63, sondern durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 1968 - X ZR 55/66 - "abschließend festgestellt worden", daß sich die Priorität des Patents ... tut nicht verschiebe.

    Der Senat hat hierzu auf seine Ausführungen in dem ersten, im damaligen Verletzungsstreit ergangenen Revisionsurteil vom 25. November 1965 - Ia ZR 222/63 - verwiesen und ausgeführt, daß er an der in diesem Urteil (S. 14 bis 21) vertretenen Auffassung, dem Patent ... komme der Zeitrang seines Anmeldetages zu, festhalte.

    Da hiernach die vom Beschwerdegericht gegebene Hauptbegründung den im Rahmen des § 41 p Abs. 3 Nr. 5 PatG zu stellenden Anforderungen genügt, bedarf es keines Eingehens auf die Frage, ob in dem Hinweis des Beschwerdegerichts auf die Urteile des Senats vom 25. November 1965 - Ia ZR 222/63 - und vom 5. Dezember 1968 - X ZR 55/66 - eine Hilfsbegründung zu sehen ist und ob ihm in einem solchen Falle in diesem Zusammenhang gegebenenfalls Bedeutung zukommen könnte.

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